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Datenverarbeitungsaufwand in den Apotheken für Einsparungen der Krankenkassen PDF Drucken E-Mail
Wednesday, 25. November 2009
PM Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, 24.11.2009
Eingestellt vom Redaktionsteam des Informationsdienstes Medizinrecht auf apotheker - recht .de

 

 

Datenverarbeitungsaufwand in den Apotheken für Einsparungen der Krankenkassen

26.300 Rabattarzneimittel erzeugen 21,3 Millionen Datensätze


 

Die Rabattverträge verursachen Mehraufwand für Mensch und Technik in den 21.600 deutschen Apotheken: Mittlerweile erzeugen die rund 26.300 Rabattarzneimittel bereits mehr als 21,3 Millionen Datensätze, die von der Apothekensoftware umgesetzt werden müssen. Das berechnete die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Die Rechenleistung der Apotheken-PCs wird enorm beansprucht, weil die einzelnen Medikamente den Versicherten je nach Krankenkasse und deren Rabattverträgen individuell zugeordnet werden müssen. Alle 14 Tage werden die Rabattverträge neu erfasst, zugeordnet und umgesetzt. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist sowohl die Zahl der rabattierten Arzneimittel als auch die Zahl der Datensätze weiter gestiegen.

 

„Die Apotheken setzen die Rabattverträge trotz aller Widrigkeiten konsequent um. Wir Apotheker leisten damit einen enormen Beitrag, um die Ausgabensteigerungen massiv zu dämpfen“, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Im Gespräch mit den Kassen bemühen wir uns stets um patientenfreundliche Lösungen.“ Seit April 2007 ergibt sich in den Apotheken nicht nur ein Zusatzaufwand durch die immer umfangreichere Datenverarbeitung, sondern auch durch einen hohen Erklärungsbedarf gegenüber den Patienten und die anspruchsvollere Logistik.

 

Bei knapp 60 Prozent aller Arzneimittel unter Rabattvertrag gilt eine Befreiung oder Ermäßigung von der gesetzlichen Zuzahlung, die allerdings von der jeweiligen Kasse abhängt. Sofern eine Kasse einen Rabattvertrag mit einem Hersteller abgeschlossen hat, kann sie ihre Versicherten zu 100 oder 50 Prozent von der Zuzahlung zu den vertraglich erfassten Präparaten befreien. In Deutschland sind alle Apotheken gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen zugunsten der Kassen einzusammeln und an diese weiterzuleiten. Im Jahr 2008 waren es fast 1,7 Mrd. Euro für die Krankenkassen.




Quelle: PM Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, 24.11.2009
 

    
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