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Werbung für ausländische Versandapotheke unzulässig PDF Drucken E-Mail
Friday, 6. November 2009

Medizinrechtlicher Fachbeitrag - Werbung für ausländische Versandapotheke unzulässig -
auf APOTHEKER - RECHT.de von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT JOACHIM MESSNER, Mainz

 

 

Werbung für ausländische Versandapotheke unzulässig



Das Land Rheinland-Pfalz hat einer Betriebskrankenkasse untersagt, Werbebroschüren einer niederländischen Versandapotheke an ihre Mitglieder zu verschicken und in einem Begleitschreiben u.a. für einen „persönlichen Bonus“ zu werben, den die Versicherten bei dieser Apotheke auf zuzahlungspflichtige Arzneimittel und frei verkäufliche Produkte erhielten.


Nach den zwischen dem Apothekerverband Rheinland-Pfalz und verschiedenen Krankenkassen und Krankenkassenverbänden geschlossenen Arzneilieferverträgen ist eine Beeinflussung von Versicherten zugunsten einer bestimmten Apotheke oder anderer Abgabestellen unzulässig, so das Gericht. Die Grenze der sachlichen und neutralen Informationen sei hier durch das Rundschreiben überschritten worden, insbesondere habe der Hinweis auf das Bonussystem wettbewerbswidrige Anlockwirkung.


Eine deutsche gesetzliche Krankenkasse, die gegenüber ihren Mitgliedern auf einen „Bonus“ beim Bezug von zuzahlungspflichtigen Arzneimitteln bei einer ausländischen Versandapotheke hinweist, verstoße daher gegen die Bestimmungen der in Rheinland-Pfalz geltenden Arzneimittelverträge.




Quelle: LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 04.06.2009, Az.: L 5 KR 57/09 B ER

 

ra_messner  MESSNER BUSCHER
RECHTSANWÄLTE 

Joachim Messner 

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
 
 
Jean-Pierre-Jungels-Straße 6
55126 Mainz

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