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Generalanwalt hält Fremdbesitzverbot für zulässig! PDF Drucken E-Mail
Wednesday, 17. December 2008

Medizinrechtlicher Fachbeitrag zum Fremdbesitzverbot, das für deutsche Apotheken gilt,
auf APOTHEKER - RECHT.de von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT KATRI LYCK, Bad Homburg

 

 

Generalanwalt hält Fremdbesitzverbot für zulässig!



Derzeit steht das Fremdbesitzverbot, das für deutsche Apotheken gilt, auf dem Prüfstand. 


Das Fremdbesitzverbot beinhaltet, dass Personen, die keine Apotheker sind, keine Apotheken besitzen oder betreiben dürfen. Beim Europäischen Gerichtshof ein Verfahren anhängig, in dem entschieden wird, ob dies mit europäischem Recht vereinbar ist oder ob das Verbot gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt.


Nun hat der Generalanwalt Yves Bot in diesem Verfahren seinen Schlussantrag gestellt. In diesem hat er festgehalten, dass Personen, die nicht Apotheker sind, durch das Verbot zwar in ihrer Niederlassungsfreiheit beschränkt werden, jedoch sei dies gerechtfertigt. Die Rechtfertigung liege darin, dass so die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden könne. Es solle in das Ermessen der einzelnen Mitgliedsstaaten gestellt werden, wie sie den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gestalten wollen.


Es bleibt also abzuwarten, ob der EuGH diesem Antrag folgt. Häufig ist es der Fall, dass das Urteil des EuGH inhaltlich dem Antrag des Generalanwalts entspricht, gebunden ist der EuGH hieran jedoch nicht.

 

 

ra_lyck  MEDIZINANWÄLTE L&P

Katri Helena Lyck 

Rechtsanwalt &
Fachanwalt für Medizinrecht
 
 
Nehringstraße 2
61352 Bad Homburg

Telefon: 06172 - 13 99 60
Telefax: 06172 - 13 99 66
 
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