Startseite
Pressemitteilungen
Beiträge
Urteile zum Apothekenrecht
Apothekenrecht
Fachbeiträge der Anwälte APOTHEKER RECHT
NEWS-ticker Arznei

PATIENTENSEITEN RECHT
Arzthaftung
Behandlungsvertrag
Patientenaufklärung
Hebammenhaftung
Geburtsschadensrecht
Gerichtsurteile
Patientenrechte
Patientenverfügung
Arzneimittelzulassung
Arzneimittelhaftung
Apothekenrecht
Medizinprodukte
Fachanwalt Medizinrecht

SERVICE
Fachbücher Medizin & Recht
Fragen, Antworten & Meinungen

ANWALTSSUCHE BUNDESWEIT
mein-medizinrechtler.de

FACHANWALT MEDIZINRECHT NACH STADT SUCHEN
Aachen
Augsburg
Berlin
Bielefeld
Bochum
Bonn
Braunschweig
Bremen
Chemnitz
Dortmund
Dresden
Duisburg
Düsseldorf
Erfurt
Essen
Frankfurt
Freiburg
Gelsenkirchen
Göttingen
Hagen
Halle
Hamburg
Hamm
Hannover
Karlsruhe
Kassel
Kiel
Köln
Krefeld
Leipzig
Lübeck
Magdeburg
Mainz
Mannheim
Gladbach
München
Münster
Oberhausen
Osnabrück
Rostock
Stuttgart
Nürnberg
Wiesbaden
Wuppertal

PATIENTENSEITEN MEDIZIN
Fettabsaugung
Lasik-Operation
Nasenkorrektur
Brustvergrößerung
Brustverkleinerung
Facelifting
Zahnimplantate
Lidkorrektur
Haartransplantation
Bauchstraffung
Penisverlängerung
Schönheitschirurgie
Hüftprothesen
Ohrenkorrektur
Faltenunterspritzung
Bleaching
Dekubitus
Narkoserisiko
Risikoschwangerschaft

FACHARZT SUCHEN
mein-Facharzt.com
SEITEN FÜR ÄRZTE
Gemeinschaftspraxis
Praxisübernahme
Praxisgründung
MVZ
Klinik, Praxisbetrieb & Steuer
Vertragsarztrecht
ArztstrafR & Arzthaftung
Arzt, Klinik & Werberecht
Arztrecht Seminare

Schrift ändern: Kleinere Schrift Grössere Schrift Auf Standard umstellen

Das Fremdbesitzverbot für Apotheken bleibt bestehen PDF Drucken E-Mail
Friday, 26. June 2009

Medizinrechtlicher Fachbeitrag zum Fremdbesitzverbot für Apotheken
auf APOTHEKER - RECHT.de von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT CHRISTOPHER BEYER, Köln

 

 

Das Fremdbesitzverbot für Apotheken bleibt bestehen



Mit großer Spannung erwartet, entschied der Europäische Gerichtshof am 26.05.2009, dass die Privilegien für deutsche Apotheker mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar sind. Es dürfen demnach auch weiterhin nur approbierte Pharmazeuten Apotheken besitzen, Eigentümern von ausländischen Apothekenketten bleibt der Zugriff auf den deutschen Markt verwehrt.


Zwei Regelungen waren für die verhinderte Öffnung in die freie Marktwirtschaft das Zünglein an der Waage:


Nach dem Fremdbesitzverbot dürfen nur studierte Pharmazeuten mit Kammerzulassung Eigentümer einer Apotheke sein. Dritte dürfen nur als Partner von deutschen Apothekern Lizenzbetriebe eröffnen.


Durch das Mehrbesitzverbot ist geregelt, das jeder Apotheker neben einer Hauptapotheke nur bis zu drei weitere Filialen betreiben darf. Das einrichten von Ketten ist hierdurch untersagt.


Die deutschen Apotheker verbleiben somit in dem Genuss des Privilegs, keine Konkurrenz großer Konzerne fürchten zu müssen und so in keinen Verdrängungswettbewerb zu geraten. Ein wichtiges Privileg, zählt doch der deutsche Medikamentenmarkt mit einem Umsatz von ca. 35 Milliarden Euro zu dem größten der Welt und ist für eine Reihe von Großketten von höchstem Interesse.


Der EuGH begründete seine Entscheidung mit dem ganz besonderen Charakter der Arzneimittel. Diese seien aufgrund ihrer medizinischen Wirkung nicht mit anderen Waren zu vergleichen. Die Regelungen finden ihre Rechtfertigung im Ziel der Gewährleistung einer sicheren und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Es folgte mit dieser Argumentation der Empfehlung von EuGH-Generalanwalt Yves Bot.


Während diese Entscheidung für europäische Apothekenketten wie Celesio, dem Mutterunternehmen der bekannten Apothekenkette DocMorris, oder Phoenix einen schweren Schlag darstellt, wird das Urteil in der deutschen Politik begrüßt. So äußerte sich Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) beispielsweise dahingehend, dass die Apotheke im Eigentum des Apothekers eine in Deutschland von Kapitalmarktinteressen unabhängige Arzneimittelversorgung sichere.


Doch auch für die Pharmaindustrie dürfte das Urteil von ganz besonderer Bedeutung sein. Ist doch nunmehr gewährleistet, dass die Margen durch eine verhinderte Öffnung in die freie Marktwirtschaft keinem Verlust ausgesetzt sind. Konzerne wie Celesio oder Phoenix hätten die Preise für Medikamente diktiert. Nun bleibt alles beim alten.


 

ra_beyer_christopher_fb
 
BRINKMANN RECHTSANWÄLTE 

Christopher Beyer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
 
 

Hülchrather Straße 35

50670  Köln

Telefon:
0221 - 973 00 10
Telefax:
0221 - 73 06 02

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
www.brinkmann-ra.eu

 

    
| Häufige Fragen | Nutzungsbedingungen | Datenschutz | Kontakt | Impressum | Presse |
 | Arzthaftung | Medizinrecht | Ärzteberatung | Webdesign von LFM | PageEar |