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Das Fremdbesitzverbot für Apotheken bleibt bestehen |
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Friday, 26. June 2009 |
Medizinrechtlicher Fachbeitrag zum Fremdbesitzverbot für Apotheken auf APOTHEKER - RECHT.de von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT CHRISTOPHER BEYER, Köln
Das Fremdbesitzverbot für Apotheken bleibt bestehen
Mit großer Spannung erwartet, entschied der Europäische Gerichtshof am 26.05.2009, dass die Privilegien für deutsche Apotheker mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar sind. Es dürfen demnach auch weiterhin nur approbierte Pharmazeuten Apotheken besitzen, Eigentümern von ausländischen Apothekenketten bleibt der Zugriff auf den deutschen Markt verwehrt.
Zwei Regelungen waren für die verhinderte Öffnung in die freie Marktwirtschaft das Zünglein an der Waage:
Nach dem Fremdbesitzverbot dürfen nur studierte Pharmazeuten mit Kammerzulassung Eigentümer einer Apotheke sein. Dritte dürfen nur als Partner von deutschen Apothekern Lizenzbetriebe eröffnen.
Durch das Mehrbesitzverbot ist geregelt, das jeder Apotheker neben einer Hauptapotheke nur bis zu drei weitere Filialen betreiben darf. Das einrichten von Ketten ist hierdurch untersagt.
Die deutschen Apotheker verbleiben somit in dem Genuss des Privilegs, keine Konkurrenz großer Konzerne fürchten zu müssen und so in keinen Verdrängungswettbewerb zu geraten. Ein wichtiges Privileg, zählt doch der deutsche Medikamentenmarkt mit einem Umsatz von ca. 35 Milliarden Euro zu dem größten der Welt und ist für eine Reihe von Großketten von höchstem Interesse.
Der EuGH begründete seine Entscheidung mit dem ganz besonderen Charakter der Arzneimittel. Diese seien aufgrund ihrer medizinischen Wirkung nicht mit anderen Waren zu vergleichen. Die Regelungen finden ihre Rechtfertigung im Ziel der Gewährleistung einer sicheren und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Es folgte mit dieser Argumentation der Empfehlung von EuGH-Generalanwalt Yves Bot.
Während diese Entscheidung für europäische Apothekenketten wie Celesio, dem Mutterunternehmen der bekannten Apothekenkette DocMorris, oder Phoenix einen schweren Schlag darstellt, wird das Urteil in der deutschen Politik begrüßt. So äußerte sich Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) beispielsweise dahingehend, dass die Apotheke im Eigentum des Apothekers eine in Deutschland von Kapitalmarktinteressen unabhängige Arzneimittelversorgung sichere.
Doch auch für die Pharmaindustrie dürfte das Urteil von ganz besonderer Bedeutung sein. Ist doch nunmehr gewährleistet, dass die Margen durch eine verhinderte Öffnung in die freie Marktwirtschaft keinem Verlust ausgesetzt sind. Konzerne wie Celesio oder Phoenix hätten die Preise für Medikamente diktiert. Nun bleibt alles beim alten.

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BRINKMANN RECHTSANWÄLTE
Christopher Beyer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
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