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Ärztliches Gesellschaftsrecht - Partnerschaftsgesellschaft zwischen Arzt und Apotheker |
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Tuesday, 16. March 2010 |
Medizinrechtlicher Fachbeitrag zum ärztlichen Gesellschaftsrecht - Partnerschaftsgesellschaft zwischen Arzt und Apotheker auf APOTHEKER - RECHT.de von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT JOACHIM MESSNER, Mainz
Ärztliches Gesellschaftsrecht
Partnerschaftsgesellschaft zwischen Arzt und Apotheker
Das Landgericht (LG) Essen hat durch rechtskräftigen Beschluss vom
25.06.2009 festgestellt, dass sich ein Arzt und ein Apotheker zum Zweck
medizinischer und pharmazeutischer Beratung in einer
Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließen dürfen.
Das LG Essen hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass nach § 1 Abs. 1
S. 1 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG) die Partnerschaft
eine Gesellschaft ist, in der sich Angehörige freier Berufe zur
Ausübung ihrer Berufstätigkeit zusammenschließen. Sie üben kein
Handelsgewerbe aus. Die in § 1 Abs. 2 PartGG aufgeführten Berufsgruppen
sind nicht enumerativ. Da die Beteiligten keine Apotheke betreiben
wollen und sich außerhalb der Praxistätigkeit des Arztes und außerhalb
der pharmazeutischen Tätigkeit des Apothekers zu einer
Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließen wollen, ist die
Kooperation zwischen Arzt und Apotheker in der Rechtsform einer
Partnerschaftsgesellschaft zulässig.
Quelle: LG Essen, Beschluss vom 25.06.2009, Az.: 7 T 170/09; GesR 10/2009, S. 557
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MESSNER BUSCHER
RECHTSANWÄLTE
Joachim Messner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
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