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Apothekenrecht auf apotheker-recht.de PDF Drucken E-Mail

Die Organisation des Apothekenwesens

Dreh- und Angelpunkt in der Organisation des deutschen Apothekenwesens ist die Apothekerkammer. Sie ist beispielsweise in Baden-Württemberg die Berufsvertretung der mehr als 10.000 Apothekerinnen und Apotheker im Land. Die Apothekerkammer nimmt nicht nur die Interessen der Apotheker in Baden-Württemberg wahr, sondern hat auch Ordnungsfunktion. Ferner dient sie der Optimierung der Arzneimittelversorgung über die Apotheken. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts garantiert die Apothekerkammer eine wirksame Selbstverwaltung und nimmt hoheitliche Aufgaben wahr.

Im Grundgesetz sind wesentliche Bereiche des Gesundheitswesens den Bundesländern unterstellt. Diese haben über die jeweiligen Kammergesetze bestimmt, welche Aufgaben in autonomer Regelungskompetenz von den einzelnen Kammern wahrzunehmen sind. Die Übertragung öffentlicher Aufgaben auf Körperschaften des öffentlichen Rechts setzt die Pflichtmitgliedschaft aller Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe voraus. Bei uneinheitlicher Mitgliedschaft wäre eine Selbstverwaltung nicht mehr möglich, sodaß der Staat die übertragenen Bereiche des Gesundheitswesens zurücknehmen und wieder in eigener Zuständigkeit selbst verwalten müßte. Somit sichert die jeweilige Apothekerkammer ihren Mitgliedern einen Freiraum gegenüber dem Staat, indem sie ihre Interessen in eigener Verantwortung wahrnimmt. Dabei hat die Kammer Rechtssetzungs- sowie Aufsichtsfunktion über ihre Mitglieder. Neben der Überwachung und Optimierung der Arzneimittelversorgung,  kommentiert die Apothekerkammer politische Entwicklungen im Gesundheitsbereich, erstellt Fachgutachten, verfaßt Pressemitteilungen, organisiert Aufklärungskampagnen sowie die Notdienstregelung der Apotheken, überwacht die Einhaltung der Berufspflichten und kümmert sich um Aus- und Weiterbildung ihrer Mitglieder.    
  

Die Organisation der Apothekerkammer im Einzelnen

Die Landesapothekerkammer besteht aus einer Vertreterversammlung und einem Vorstand.

Das oberste Organ der Landesapothekerkammer ist die Vertreterversammlung, die frei und geheim gewählt wird. Jedes Kammermitglied hat die Möglichkeit, in die Vertretersammlung gewählt zu werden. Aus der Mitte des obersten Kammerorgans werden Präsident, Vorstand, Rechnungsführer sowie die Ausschüsse und Arbeitskreise gewählt. Die Vertretersammlung beschließt insbesondere die Satzungen, wie beispielsweise die Geschäftsordnung, die Berufsordnung, die Weiterbildungsordnung und den Haushalt. Der Vorstand unter  Vorsitz des Präsidenten führt die Geschäfte der Kammer. Dagegen sind Ausschüsse und Arbeitskreise mit speziellen Fragestellungen betraut. Der Vorstand führt die Geschäfte der Apothekerkammer gemäß der Satzung, bereitet Sitzungen der Vertreterversammlung vor und führt die von ihr gefaßten Beschlüsse aus. Ferner vertritt der Präsident die Apothekerkammer nach außen.  

 

    
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